(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Enwired GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Lehne, Holzmindener Str. 7, 37574 Einbeck Telefon: +49 (0) 5382 9588205, E-Mail: info@enwired.de und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 1 Woche ab Angebotsdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere Informationen in Broschüren, Prospekten, Annoncen, digitalen Medien und weiteren durch uns veröffentlichten Werbematerialien sind nicht verbindlich. Anpassungen technischer Natur sowie Veränderungen in Gestalt, Farbe, Material, Gewicht oder vergleichbaren Aspekten bleiben im Rahmen des technologischen Fortschritts und der Zumutbarkeit ausdrücklich vorbehalten.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer unterschriebenen Auftragsbestätigung annehmen.
(4) Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, weil sie nicht auf Lager ist oder nicht mehr produziert wird, liefern wir nach Rücksprache mit Ihnen eine gleich- oder höherwertige Alternative zum gleichen Preis. Sollte es aufgrund von Lieferengpässen erforderlich sein, Module mit einer abweichenden Nennleistung zu verwenden, beträgt die maximale Abweichung ±10 Wp. Diese Änderung stellt keinen Mangel dar, sofern die Gesamtleistung der Anlage mindestens der ursprünglich vereinbarten Leistung entspricht.
(5) Wir behalten uns vor, bauseits konstruktionsbedingte Änderungen vorzunehmen, die eine Montage technisch einwandfrei umsetzen lassen, sofern erkennbar ist, dass die geplante Umsetzung nicht darstellbar ist.
(6) Die in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Rechnungen und Simulationen bzw. Kalkulationen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Verbindlichkeit dar. Es handelt sich um Beispielrechnungen, die auf den angegebenen Daten basieren. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig, einschließlich der lokalen Gegebenheiten und des individuellen Nutzungsverhaltens. Der Kunde erkennt an, dass die in den Rechnungen und Simulationen dargestellten Zahlen und Daten keine Garantie für zukünftige Ergebnisse darstellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Rechnungen und Simulationen enthaltenen Informationen.
(1) Wir erbringen Beratungs-, Verkaufs- und Bauleitungsdienstleistungen im Bereich Photovoltaikanlagen und Elektroinstallation gemäß den individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Angeboten. Auf alle diese Leistungen sind diese Geschäftsbedingungen anwendbar.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, zur Erfüllung der Verträge Subunternehmer einzusetzen. Dabei gewährleisten wir, dass die Subunternehmer qualifiziert und zuverlässig sind.
(3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Angebot, der Annahmeerklärung bzw. der Leistungsbeschreibung dargestellt.
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen auf Wunsch ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, falls die Einkaufspreise aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Lieferkettenproblemen oder starken Preisschwankungen auf den Beschaffungsmärkten, erheblich steigen. Wir werden Sie unverzüglich über solche Preisanpassungen informieren.
(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen 7 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageleistung enthalten, erben sich folgende Zahlungsbedingungen:
(a) 25 % der Auftragssumme sind vor der Montage der Photovoltaikmodule zu zahlen.
(b) 45 % der Auftragssumme sind nach der Montage der Photovoltaikmodule zu zahlen.
(c) 30 % der Auftragssumme sind nach Abschluss der Elektroinstallation zu zahlen (inkl. technischer Fertigstellung der Anlage und Vorbereitung auf den Netzanschluss).
(3) Sie sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn,
Beispiel: Falls Sie berechtigte Mängel an der gelieferten Photovoltaikanlage feststellen und eine Gutschrift erhalten, dürfen Sie diese mit offenen Zahlungen verrechnen.
(4) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
(5) Wir sind bis zur Fertigstellung der PV-Anlage berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche bestehen, soweit gesetzlich zulässig, in diesem Fall nicht.
(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk),
c) bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten bzw. deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen bzw. Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(6) Verzögerungen durch unvorhersehbare externe Faktoren (z. B. Lieferengpässe bei Wechselrichtern oder Photovoltaikmodulen) von bis zu 26 Wochen sind hinzunehmen. Falls die Lieferung länger als 26 Wochen dauert, kann der Kunde entscheiden, ob er weiter auf die Lieferung wartet oder vom Vertrag zurücktritt.
Sollten Verzögerungen aufgrund behördlicher Genehmigungen auftreten, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Rückvergütung für durch die Verzögerung entstandene Stromkosten ist ausgeschlossen.
Sollte die PV-Anlage innerhalb dieser Zeit nicht geliefert werden können, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und es wird gemeinsam eine alternative Lösung gefunden. Eine darüberhinausgehende Haftung für Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen ist ausgeschlossen. Im Falle einer nicht akzeptablen Verzögerung hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und erhält eine volle Rückerstattung des Kaufpreises, für den noch keine Leistung erbracht oder noch kein Material geliefert wurde. Wurde bereits eine Leistung erbracht oder das Material geliefert, ist keine volle Rückerstattung mehr möglich.
(7) Liegen Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle, wie z. B. bei entsprechenden Witterungsbedingungen oder verlängerten behördlichen Genehmigungsverfahren, wird keine Rückvergütung von Stromkosten gewährt.
(8) Wir übernehmen keine Verantwortung für Verzögerungen bei der Antragstellung des Zählers bei dem Netzbetreiber. Etwaige Entschädigungsansprüche Ihrerseits aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
(9) Der Termin zum Austausch des Zählers wird nach vollständiger Begleichung der Schlussrechnung beim Netzbetreiber vereinbart. Sollten Verzögerungen beim Netzbetreiber auftreten, haften wir nicht für daraus resultierende Einschränkungen.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung, Feuer und Wasser sowie vor sonstigen Gefahren zu schützen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(2) Sie sind nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder sonstige Rechte daran einzuräumen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Sie sind verpflichtet, uns den Zugriff auf die Ware zu gewähren und diese herauszugeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Jede Verarbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltsware durch Sie erfolgt im Auftrag von uns. Falls diese Verarbeitung unter Verwendung von fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen erfolgt oder wenn die Vorbehaltsware mit solchen fremden Gegenständen unlösbar vermengt wird, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den fremden Gegenständen. Für die neue Sache gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Vorbehaltsware. Falls die Verbindung in einer Art und Weise erfolgt, dass die Sache von Ihnen als Hauptbestandteil anzusehen ist, müssen Sie uns einen entsprechenden Anteil am Miteigentum übertragen.
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie jegliche weitere technische Daten oder Informationen dienen nicht als Zusicherung der Beschaffenheit oder Haltbarkeit. Zusicherungen hinsichtlich Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf Haltbarkeit und Beschaffenheit müssen explizit schriftlich vereinbart werden.
(4) Die Übernahme und Abnahme der Anlage erfolgen nach einer erfolgreichen Montage und Inbetriebnahme durch uns. Die Vertragsparteien führen eine förmliche Abnahme durch, die durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch beide Parteien abgeschlossen wird.
(5) Die Abnahme kann nicht wegen kleinerer optischer Mängel oder geringfügiger technischer Abweichungen verweigert werden, die die Funktionalität der Anlage nicht beeinträchtigen. Unbedeutende Mängel sind Mängel, die weder die Funktionalität der Anlage noch deren Sicherheit beeinträchtigen.
(6) Ebenso wird die Abnahme als vollzogen betrachtet, wenn Sie die Anlagen nicht innerhalb einer von uns festgelegten angemessenen Frist übernehmen, ungeachtet Ihrer Verpflichtung dazu. Gleiches gilt als Abnahme, wenn Sie die Anlagen ohne Vorbehalte in Betrieb genommen haben.
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Unsere Haftung ist auf Schäden beschränkt, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(1) Die Verantwortung für eine geeignete Schneefangvorrichtung liegt beim Kunden. Falls erforderlich, beraten wir Sie über geeignete Maßnahmen.
(2) Sie stellen sicher, dass die Baustelle frei zugänglich ist. Falls dies nicht der Fall ist und es zu Verzögerungen kommt, können zusätzliche Kosten entstehen. Dies schließt insbesondere einen ungehinderten Zugang zur Baustelle ein, der für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge gewährleistet sein muss. Die Dachflächen müssen frei von Hindernissen sein. Sie sind ebenso verpflichtet, uns unentgeltlich Zugang zu einem Strom- und Wasseranschluss zu gewähren, sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren obliegt es Ihnen, sicherzustellen, dass Baustoffe auf der Baustelle entladen werden können und während der Arbeiten sachgemäß gelagert werden können.
(3) Die von Ihnen übernommene Lieferung ist, wenn keine Montage durch uns erfolgt, auf offensichtliche Schäden zu prüfen. Erkannte sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten und unmittelbar an uns zu übermitteln.
(4) Sie sind für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.
(5) Weitere Pflichten des Kunden können im jeweiligen Angebot bzw. den weiteren vertraglich vereinbarten Dokumenten festgelegt werden.
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
(1) Soweit zu unseren Leistungsverpflichtungen auch die Lieferung von Software gehört, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
(2) Dem Kunden ist es lediglich in gesetzlich zulässigem Umfang erlaubt, die Software zu vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode an den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright und Vermerke – nicht zu entfernen und ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, bleiben bei uns sowie dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Insbesondere besteht für uns die Möglichkeit des Monitorings und der Fehleranalyse.
(4) Die Lieferung von Software beinhaltet nicht deren Installation. Für die Nutzbarkeit und die Eignung der dafür erforderlichen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.enwired.de/rechtliches/datenschutz
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://enwired.de/rechtliches/widerrufsbelehrung.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.